© twinlili / PIXELIO
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Kostenübernahme / Rechtlicher Rahmen

Menschen mit seelischen Behinderungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Angebote der Eingliederungshilfe!       

 

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel als "Assistenzleistung" im Rahmen des Bundesteilhabe-Gesetzes über den Landkreis bzw. das Land (§ 94 SGB IX- i. V. m. § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB IX/XII).

 

Der rechtliche und organisatorische Rahmen wird mit einer Leistungs-vereinbarung, die zwischen dem Landkreis bzw. dem Land und unserer Einrichtung besteht sowie individuellen Gesprächen mit Ihnen, uns und dem Träger zusammen ergänzt.

 

Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich!

Kontakt

Telefon:

0 50 21 - 18 36 3 oder

0 50 21 -  86 01 77 0

 

Fax:

0 50 21 - 90 37 53 7

 

E-Mail:

info@bruecke-nienburg.de

 

Benutzen Sie auch gern unser Kontaktformular

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